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1745 IV 22 Friedenspräliminarien von Füssen
Bayern, Oesterreich |
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Articulus Separatus.
Obwohlen der Siebende articul deren heunt unterschriebenen Præliminar ar-
ticlen nur in sich enthaltet, dass Seine Churfürstliche Durchlaucht in Baÿern
dero Wahlstim[m]e zum behuff Seiner Königlichen Hoheit der Königin Maÿestätt
Durchleuchtigsten gemahls und mitregenten auf nächst vorseÿenden Wahltag
Ablegen werden; So erklären Sich dannoch besagte Churfürstliche Durchlaucht,
dass Sie Sich würcklich anheischig machen, dero Wahlstim[m]e zum behuff bemelt
Seiner Königlichen Hoheit der Königin Maÿestätt Durchleuchtigsten gemahls
und Mitregenten auf nächst vorseÿendem Wahltag abzulegen, und krafft
dieses Separat articuls ablegen, auch an Sich nichts erwinden zu lassen,
und Chur Cölln und Chur Pfalz zu dem nemblichen zu vermögen.
Dieser Separat articul ist von eben der Krafft und würckung, als ob er denen
heunt geschlossenen præliminarien von wort zu wort einverleibet wäre,
solle auch zugleich und zu einer zeit mit selbigen ratificiret, und die Ratifi-
cationes in 14. tägen, oder wo möglich, noch ehender in Salzburg aus-
gewechselt werden.
Uhrkundlich seind hiervon zweÿ gleichlautende exemplaria verfertiget, und
von beederseits gevollmächtigten Ministris Krafft habender und ausgehän-
digter Vollmachten eÿgenhändig unterschrieben, und mit denen angebohrnen
Insiegeln bekräfftiget und gegeneinander ausgewechselt worden. So
geschehen in der Bischöfflich Augspurgischen Stadt Füessen, den zweÿ und
zwanzigsten Aprilis 1745.
Rudolph Graf Colloredo Joseph Fürst zu Fürstenberg
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